InfluencerZivilrechtliche Haftungsrisiken bei steuerstrafrelevanten Social-Media-Aktivitäten vermeiden
Abo-Inhalt05.01.202610 Min. LesedauerVon Prof. Dr. Falko Tappen, StB, TCS Treuhand Steuerberatungsgesellschaft mbH, Bad Homburg vor der Höhe, und RA Dr. Martin Andreas Duncker, APOS LEGAL, Heidelberg
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Influencer sind mehr als digitale Meinungsbildner – sie sind Unternehmer mit steuer- und zivilrechtlichen Pflichten. Ein Unternehmer ist nach § 14 BGB, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Einnahmen der Influencer aus Kooperationen, Produktplatzierungen, Affiliate-Links oder Donations unterliegen der Besteuerung. Fehlerhafte Deklarationen können steuerstrafrechtliche Konsequenzen nach § 370 AO und zivilrechtliche Haftung auslösen. Dieser Beitrag beleuchtet typische Konstellationen und zeigt zivilrechtliche Folgen von steuerlichen Verfehlungen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Influencer zwischen Steuerrecht und Zivilrecht
- 2. Konfliktfelder: Wer haftet wann?
- 3. Haftungsgrundlagen im Zivilrecht
- 4. Zivilrecht trifft Steuerstrafrecht
- 5. Typische steuerliche Problemfelder im Influencer-Business
- 6. Compliance-Pflichten und Dokumentationsanforderungen
- 7. Fazit: Prävention durch Vertragsgestaltung und Beratung
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AUSGABE: PStR 2/2026, S. 31 · ID: 50658456