SteuerhinterziehungElektronische Datenübermittlung an die Finanzverwaltung und ihre Folgen
| Das FA erhält zunehmend steuerrelevante Daten auf elektronischem Wege. Der Beitrag gibt in Teil 1 einen Überblick über diesen elektronischen Datenaustausch und erörtert in Teil 2, welche Auswirkung die Kenntnis des FA von elektronisch übermittelten Daten auf die Strafbarkeit der Steuerhinterziehung durch Unterlassen (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 StGB), hat. |
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AUSGABE: PStR 4/2023, S. 86 · ID: 48284690
