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Cum-ExZivilrechtlich geht es nun um den Gesamtschuldnerausgleich bei Cum-Ex-Transaktionen

Top-BeitragAbo-Inhalt20.09.2025102 Min. LesedauerVon RA Prof. Dr. Carsten Wegner, Krause & Kollegen, Berlin

| Cum-Ex-Transaktionen führen nicht nur zu Streit von Straf- und Finanzgerichten. Die an solchen Strukturen beteiligten natürlichen und juristischen Personen geraten sich bei der finanziellen Endabwicklung auch zivilrechtlich „in die Haare“. Im Rahmen dieser Auseinandersetzungen stellen sich schwierige Rechtsfragen, wie der Fall des LG Hamburg zeigt. |

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AUSGABE: PStR 10/2025, S. 220 · ID: 50514519

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