KindesunterhaltKontaktabbruch durch ein volljähriges Kind kann zur Unterhaltsverwirkung führen
Die Voraussetzungen dafür, dass der Unterhaltsanspruch eines Kindes verwirkt wird, sind hoch. Ein Grund für eine Verwirkung kann es sein, wenn ein volljähriges Kind den Kontakt zu den Unterhaltspflichtigen abbricht.
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AUSGABE: FK 4/2026, S. 78 · ID: 50653402
