Editorial
Wenn die Nerven blank liegen!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das OLG Hamm hat in Klarheit und unter sorgfältiger Abwägung aller Gesamtumstände entschieden, dass im Bereich der elterlichen Sorge, anders als im Strafrecht, gerade nicht der Grundsatz „Im Zweifel für den ...
