Editorial
Wenn Namen nicht nur Schall und Rauch sind
Die seit dem 1.5.25 geltende Neuregelung des § 1617e Abs. 2 BGB ist auch auf bereits zuvor eingeleitete Einbenennungsverfahren anzuwenden, so das OLG Frankfurt a. M. (28.11.25, 2 WF 115/25). Der Senat betont, dass die Gesetzesänderung ...
