Ruhen der elterlichen SorgeKein Ruhen der elterlichen Sorge, wenn digitaler Kontakt besteht
Es besteht kein tatsächliches Hindernis, die elterliche Sorge auszuüben, wenn der Vater eines Kindes am Wohnsitz seiner Eltern in den USA untergekommenen ist, er über dort eingehende Post sowie per E-Mail erreichbar ist und auf gerichtliche Anfragen innerhalb kürzester Zeit reagiert. Das hat das OLG Karlsruhe entschieden.
Sachverhalt
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AUSGABE: FK 4/2026, S. 69 · ID: 50657926
