Vormundschaftsrecht Örtliche Zuständigkeit des Gerichts, wenn ein Mündel einen Ortswechsel vollzogen hat
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entscheidung
OLG HammNach einem Umzug des Mündels kommt eine Abgabe des gerichtlichen Verfahrens an das für den neuen gewöhnlichen Aufenthalt des Mündels zuständige Gericht in Betracht. Das hat das OLG Hamm entschieden.
Sachverhalt
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ID: 50690335