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Ruhen der elterlichen SorgeKein Ruhen der elterlichen Sorge, wenn digitaler Kontakt besteht

Abo-Inhalt09.03.20264 Min. LesedauerVon RAin Dr. Gudrun Möller, FAin Familienrecht, BGM Anwaltssozietät, Münster

Es besteht kein tatsächliches Hindernis, die elterliche Sorge auszuüben, wenn der Vater eines Kindes am Wohnsitz seiner Eltern in den USA untergekommenen ist, er über dort eingehende Post sowie per E-Mail erreichbar ist und auf gerichtliche Anfragen innerhalb kürzester Zeit reagiert. Das hat das OLG Karlsruhe entschieden.

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AUSGABE: FK 4/2026, S. 69 · ID: 50657926

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