Betreuungsrecht
Bevollmächtigte Ehefrau hat eigenes Beschwerderecht gegen Kontrollbetreuung
FK
Fachbeitrag
Seite 90
24.03.2026
3 Min. Lesedauer
Der BGH hat entschieden: Die am erstinstanzlichen Verfahren beteiligte Ehefrau des Betroffenen ist berechtigt, im eigenen Namen Beschwerde gegen die Anordnung einer Kontrollbetreuung einzulegen, sofern sie schlüssig behauptet, dass die ...