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Mai 2026

BetreuungsrechtBevollmächtigte Ehefrau hat eigenes Beschwerderecht gegen Kontrollbetreuung

Abo-Inhalt24.03.20263 Min. LesedauerVon RA Prof. Dr. Tim Jesgarzewski, FOM Hochschule Bremen

Der BGH hat entschieden: Die am erstinstanzlichen Verfahren beteiligte Ehefrau des Betroffenen ist berechtigt, im eigenen Namen Beschwerde gegen die Anordnung einer Kontrollbetreuung einzulegen, sofern sie schlüssig behauptet, dass die Entscheidung die Rechte des Betroffenen verletzt.

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AUSGABE: FK 5/2026, S. 90 · ID: 50771484

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