Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. CB ChefärzteBrief
  3. Herausgabe des Spermas Verstorbener zur Kinderwunscherfüllung: So sichern Sie sich ab

CBChefärzteBrief
Jan. 2026

StrafrechtHerausgabe des Spermas Verstorbener zur Kinderwunscherfüllung: So sichern Sie sich ab

Abo-Inhalt24.11.20254 Min. LesedauerVon RA Dr. Matthias Losert, LL.M., Berlin

Nach § 4 Embryonenschutzgesetz (ESchG) macht sich strafbar, wer eine Eizelle mit dem Sperma eines verstorbenen Mannes künstlich befruchtet. Doch was tun, wenn die Partnerin des Verstorbenen einen gemeinsamen Kinderwunsch erfüllen will? Die Rechtsprechung hierzu ist uneinheitlich. Daher müssen Sie sich als (Chef-)Arzt rechtlich absichern.

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: CB 1/2026, S. 16 · ID: 50628187

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2026
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte