KrankenhausabrechnungRufen Sie bei diesen Kodier- und Abrechnungsfragen den Schlichtungsausschuss an!
In der Vergangenheit wurden viele Streitfragen bei Kodier- und Abrechnungsregelungen vom Bundessozialgericht (BSG) geklärt – oft jedoch erst viele Jahre, nachdem der Streit entstanden war. Zwischenzeitlich hätten die Vertragsparteien ausreichend Gelegenheit gehabt, die Fragen auf anderem Wege zu beantworten und Klarheit zu schaffen. Stattdessen wurde sehr oft immer auf das BSG gewartet. Mit einem aktuellen Beschluss hat das BSG nunmehr klargestellt, dass es aus seiner Sicht die falsche Instanz sei, um entsprechende Fragen zu klären. Diese Fragen seien besser – und zeitnäher – vom Schlichtungsausschuss nach § 19 Krankenhausfinanzierungsgesetz zu beantworten (Beschluss vom 12. 06.2025, Az. B 1 KR 57/24 B).
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AUSGABE: CB 1/2026, S. 8 · ID: 50636637
