SedierungNasale Analgosedierung – wie abrechnen?
29.04.20251 Min. Lesedauer IWW
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Frage: „Wie wird eine nasale Analgosedierung mit Midazolam (3,6 mg) und/oder S-Ketanest abgerechnet?“
Antwort: Auch für die nasale Analgosedierung sollten unseres Erachtens die Nrn. 451 bzw. 452 GOÄ analog Anwendung finden. Zwar erfolgt keine i. v. Verabreichung, aber der Überwachungsaufwand ist dennoch vergleichbar.
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AUSGABE: CB 1/2026, S. 2 · ID: 50642056