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CBChefärzteBrief

LaborleistungenSind vor oder nach der Dialyse Laborleistungen ansatzfähig?

22.10.20251 Min. Lesedauer IWW

Frage: „Im Zusammenhang mit der Abrechnung der Dialyse nach Nr. 792 GOÄ sind einige Laborparameter ausgeschlossen. Was genau ist mit ‚Zusammenhang‘ gemeint? Ist das Labor vor oder nach beendeter Dialyse ansatzfähig?“

Antwort: Der Text der allgemeinen Bestimmungen „in Zusammenhang“ bezieht sich nicht auf den unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang, sondern auf die Laborleistungen in „ursächlichem Zusammenhang“. Deshalb ist es für diese Abrechnungseinschränkung unerheblich, ob die Leistungen vor oder nach der Dialyse erfolgt sind. Sofern der Anlass für diese Laborleistungen der Dialyse zugeordnet werden kann, ist das Labor nicht berechnungsfähig.

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AUSGABE: CB 1/2026, S. 2 · ID: 50642058

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