KrankenhausabrechnungVollstationäre Berechnung von Eingriffen nach AOP-Katalog ist umfassend zu begründen
Viele Eingriffe aus dem AOP-Katalog (CB 10/2022; Seite 2, Abruf-Nr. 48591134) sind grundsätzlich ambulant durchzuführen. Eine Vergütung als vollstationäre Leistung kann das Krankenhaus nur dann verlangen, wenn die stationäre Aufnahme i. S. d. § 301 Sozialgesetzbuch (SGB) V entsprechend begründet wurde. Ein Klinikum kam dieser Aufforderung nicht nach und scheiterte mit der Zahlungsklage (Sozialgericht [SG] Karlsruhe Urteil vom 19.09.2025, Az. S 5 KR 2723/23).
Klinik kodierte AOP-Eingriff als stationär, Krankenkasse zahlt nicht
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AUSGABE: CB 1/2026, S. 10 · ID: 50637007
