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CBChefärzteBrief

ArbeitsrechtDienstanweisung zur Aufnahme der Rufbereitschaft in 30 Minuten ist unwirksam

Abo-Inhalt26.11.20254 Min. LesedauerVon RA, FA MedR, ArbR und HGR Benedikt Büchling, Kanzlei am Ärztehaus, Hagen

Eine Dienstanweisung, die einen Oberarzt verpflichtet, während eines Rufbereitschaftsdienstes ab dem Zeitpunkt der Inanspruchnahme innerhalb von 30 Minuten am Patienten verfügbar zu sein, ist unwirksam (Arbeitsgericht [ArbG] Hannover, Urteil vom 24.04.2025, Az. 2 Ca 436/24).

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AUSGABE: CB 1/2026, S. 14 · ID: 50634806

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