ArbeitsrechtDienstanweisung zur Aufnahme der Rufbereitschaft in 30 Minuten ist unwirksam
Abo-Inhalt26.11.20254 Min. LesedauerVon RA, FA MedR, ArbR und HGR Benedikt Büchling, Kanzlei am Ärztehaus, Hagen
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Eine Dienstanweisung, die einen Oberarzt verpflichtet, während eines Rufbereitschaftsdienstes ab dem Zeitpunkt der Inanspruchnahme innerhalb von 30 Minuten am Patienten verfügbar zu sein, ist unwirksam (Arbeitsgericht [ArbG] Hannover, Urteil vom 24.04.2025, Az. 2 Ca 436/24).
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AUSGABE: CB 1/2026, S. 14 · ID: 50634806