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EmbryonenschutzgesetzWitwe kann Herausgabe von Sperma ihres verstorbenen Mannes für künstliche Befruchtung verlangen

Abo-Inhalt18.03.20252 Min. Lesedauer IWW

| In einem Eilverfahren vor dem Landgericht (LG) Frankfurt am Main hat die antragstellende Ehefrau verlangt, dass eine Klinik ihr das kryokonservierte Keimmaterial ihres bereits verstorbenen Ehemanns zur Verfügung stellt. Sie möchte damit eine In-Vitro-Fertilisation in Spanien durchführen lassen. Das LG hat ihrem Eilantrag stattgegeben. |

Das war geschehen

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AUSGABE: WCR 4/2025, S. 0 · ID: 50351630

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