GewerbesteuerKeine Gewerbesteuerpflicht der aufwärts abgefärbten Obergesellschaft
| Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG unterliegt nur der stehende Gewerbebetrieb der Gewerbesteuer. § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2 EStG erfasst als Gewerbebetrieb auch Personengesellschaften, die gewerbliche Einkünfte, etwa aus Beteiligungen, erzielen. Bisher hatte die Rechtsprechung dies explizit auf vermögensverwaltende Gesellschaften bestätigt, nicht jedoch auf freiberufliche Personengesellschaften. Der BFH entschied nunmehr darüber, ob eine Personengesellschaft, die neben freiberuflichen Einkünften geringfügige gewerbliche Beteiligungseinkünfte erzielt, als Gewerbebetrieb i. S. d. § 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG anzusehen und damit nicht gewerbesteuerpflichtig ist. |
Sachverhalt und Entscheidung
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AUSGABE: AStW 7/2025, S. 534 · ID: 50446993