Grunderwerbsteuer/Verfahrensrecht Gestaltungsmissbrauch bei einer Grundstücksübertragung im Umlegungsverfahren
| Nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 GrEStG unterliegt der Übergang des Eigentums an einem Grundstück der Grunderwerbsteuer, wenn kein den Übereignungsanspruch begründendes Rechtsgeschäft vorausgegangen ist und es keiner Auflassung bedarf. Das Umlegungsverfahren nach §§ 45 ff. BauGB stellt einen solchen Vorgang dar, wenn zugeteilte Flächen nicht flächen- und deckungsgleich mit den ursprünglichen Einwurfgrundstücken sind. |
Eine spezielle Steuerbefreiung regelt § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. b GrEStG a. F., wonach der Erwerb durch Zuteilung im Umlegungsverfahren steuerfrei ist, sofern der Erwerber bereits Eigentümer eines im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücks ist.
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AUSGABE: AStW 7/2025, S. 540 · ID: 50446995