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§ 21 EStGBehandlung eines einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft gewährten Gesellschafterdarlehens

Abo-Inhalt13.06.20253 Min. Lesedauer IWW
Ein einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft gewährtes Gesellschafterdarlehen ist steuerrechtlich insoweit nicht anzuerkennen, als die Darlehensverbindlichkeit der Gesellschaft ihrem Gesellschafter nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO steuerrechtlich zuzurechnen ist. Das Darlehensverhältnis führt in diesem Umfang weder beim Darlehensnehmer zu abzugsfähigen Werbungskosten noch beim Darlehensgeber zu Einnahmen aus Kapitalvermögen, sondern ist als eine steuerneutrale Einlage zu behandeln.

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AUSGABE: AStW 7/2025, S. 495 · ID: 50446853

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