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Okt. 2025

ArbeitsrechtSchwangerschaft unentdeckt? Sonderkündigungsschutz für Arbeitnehmerinnen!

Abo-Inhalt02.10.2025157 Min. Lesedauer IWW

| Erlangt eine Arbeitnehmerin schuldlos erst nach Ablauf der Klagefrist Kenntnis von einer bei Zugang des Kündigungsschreibens bereits bestehenden Schwangerschaft, kann sie dennoch Kündigungsschutz beanspruchen. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 03.04.2025 (Az. 2 AZR 156/24). Entscheidend ist nicht der positive Urintest, sondern der Zeitpunkt der ärztlichen Feststellung der Schwangerschaft. |

Der Fall

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AUSGABE: ZP 10/2025, S. 10 · ID: 50513568

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