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Okt. 2025

TeamVerkauf von Wirtschaftsgütern an Mitarbeiter: So gehen Sie rechtskonform und transparent vor

Abo-Inhalt10.10.2025135 Min. LesedauerVon Dipl.-Kfm. Thomas Schneider, Essen

| Werden in einer Zahnarztpraxis bestimmte betriebliche Anlagegüter (Computer, Praxis-Pkw, Diensthandy, E-Bike usw.) nicht mehr benötigt oder haben ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer überschritten, können diese u. U. für die Beschäftigten noch von Interesse sein. Verkaufen statt entsorgen scheint wirtschaftlicher und – was heute immer wichtiger wird – auch nachhaltiger. Auch Einsatzstoffe für die Patienten (Kinesiotapes, Nahrungsergänzungsmittel usw.) können gleichermaßen für Angestellte privat von Nutzen sein. Verkauft ein Praxisinhaber Wirtschaftsgüter an seine Mitarbeiter, ergeben sich allerdings steuerliche Auswirkungen. Selbst ein Verschenken wäre relevant, da meistens ein sog. geldwerter Vorteil beim Empfänger entsteht, auf welchen Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Unabhängig davon ist auf ein faires und transparentes Vergabeverfahren zu achten. |

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AUSGABE: ZP 10/2025, S. 12 · ID: 50573494

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