ScheidungDie Pauschalabfindung für den Verzicht auf nacheheliche Ansprüche: Vorsicht Steuerfalle!
| Eine Ehe kann zu finanziellen Risiken führen. Wird sie nämlich geschieden, gehen damit oft Zugewinnausgleich, nachehelicher Unterhalt und die Aufteilung des gemeinsamen Hausrats einher. Um das zu verhindern, wird manchmal bereits vor der Ehe vertraglich vereinbart, dass ein Ehegatte für den Verzicht auf seine nachehelichen Ansprüche eine Pauschalabfindung erhält. Das Problem: Diese Pauschalabfindung unterliegt – wie der Bundesfinanzhof (BFH) jüngst entschied – der ungeliebten Schenkungsteuer. ZP klärt auf und bietet eine Gestaltungsoption. |
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: ZP 10/2025, S. 18 · ID: 50573300
