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LohnsteuerpauschalierungBei der Übereignung von Fahrrädern lohnsteuerliche Vorteile nutzen bzw. Lohnsteuer pauschalieren

Top-BeitragAbo-Inhalt06.06.20256493 Min. LesedauerVon Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

| Normalerweise erfolgt der Steuerabzug nach den ELStAM des Arbeitnehmers. In vielen Varianten ist es aber auch möglich, die Steuer pauschal zu erheben. LGP nimmt die Lohnsteuerpauschalierung daher in einer Beitragsserie in den Fokus. Teil 7 beschäftigt sich mit der unentgeltlichen bzw. verbilligten Übereignung von Fahrrädern und E-Bikes („Jobräder“). |

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AUSGABE: LGP 7/2025, S. 147 · ID: 50436824

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