ZuwendungsverbotZuwendung von Todes wegen an einen behandelnden Arzt
| Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Eine Zuwendung von Todes wegen zugunsten des Hausarztes des Erblassers ist nicht unwirksam, weil sie gegen ein den Hausarzt treffendes berufsständisches Zuwendungsverbot verstößt. |
Das war geschehen
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AUSGABE: WCR 11/2025, S. 0 · ID: 50587584