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EmbryonenschutzgesetzWitwe kann Herausgabe von Keimmaterial eines Verstorbenen für eine künstliche Befruchtung verlangen

Abo-Inhalt20.10.2025170 Min. Lesedauer IWW

| In einem Eilverfahren vor dem Landgericht (LG) Frankfurt am Main hat die antragstellende Ehefrau verlangt, dass eine Klinik ihr das kryokonservierte Keimmaterial ihres bereits verstorbenen Ehemanns zur Verfügung stellt. Sie möchte damit eine In-Vitro-Fertilisation in Spanien durchführen lassen. Das LG gab ihr Recht. |

Krankenhaus verweigerte Herausgabe von Keimmaterial

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AUSGABE: WCR 11/2025, S. 0 · ID: 50587581

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