Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. WCR WebContent Recht
  3. Wirtschafts-Identifikationsnummer: Pflicht-Angabe im Impressum

WCRWebContent Recht

Freiberufler und GewerbetreibendeWirtschafts-Identifikationsnummer: Pflicht-Angabe im Impressum

Registrierungspflichtig19.03.20261 Min. Lesedauer IWW

Um wirtschaftlich Tätige im Besteuerungsverfahren eindeutig zu identifizieren, hat das Bundeszentralamt für Steuern seit Ende des Jahres 2024 schrittweise mit der Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer begonnen. Dabei ist Folgendes zu beachten: Nach § 5 Abs. 1 Nr. 6 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) besteht die Pflicht, im Impressum einer geschäftsmäßigen Website oder eines anderen digitalen Dienstes die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder die Wirtschafts-Identifikationsnummer anzugeben. Darüber hat jüngst die Steuerberaterkammer Düsseldorf informiert.

Hat ein wirtschaftlich Tätiger keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, betreibt aber eine geschäftsmäßige Website oder einen anderen digitalen Dienst, muss er stattdessen seine Wirtschafts-Identifikationsnummer im Impressum bereithalten.

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: WCR 4/2026, S. 0 · ID: 50792209

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2026
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte