VerbraucherschutzWann ist eine Verpackung eine „Mogelpackung“
| Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Verpackung eines Produkts in der Regel nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der darin enthaltenen Füllmenge steht („Mogelpackung“), wenn sie nur zu etwa zwei Dritteln gefüllt ist. |
Verbraucherschutzverband klagte
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AUSGABE: WCR 11/2024, S. 0 · ID: 50203645