BundesfinanzhofSteuerfreistellung durch ausländische Betriebsstätten
| Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten stellt sich oft die Frage, wem das Besteuerungsrecht zusteht. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei Entscheidungen die Voraussetzungen konkretisiert, die im grenzüberschreitenden Sachverhalt im Anwendungsbereich eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) zu einer ausländischen Betriebsstätte führen. Aus einer solchen Betriebsstätte erzielt der Steuerpflichtige in der Regel Einkünfte, die im Inland steuerfrei sind und nur der ausländischen Besteuerung unterliegen. |
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AUSGABE: WCR 7/2025, S. 0 · ID: 50453425