Engagement im AuslandBetriebsstätte im internationalen Kontext
Es gibt kaum mehr einen Mandanten ohne Geschäftsbeziehungen zu im Ausland ansässigen Unternehmen. In der Beratungspraxis sollten alle Eventualitäten geprüft werden, ob durch das Engagement im Ausland eine Betriebsstätte begründet werden kann. Bei im Ausland ansässigen Mandanten ist im Gegenzug zu prüfen, ob diese durch ihre Aktivitäten in Deutschland beschränkt steuerpflichtig werden könnten. Im Endeffekt geht es darum, zu bestimmen, ob eine Betriebsstätte zu bejahen ist. Zum Vorliegen einer Betriebsstätte sind aktuell vier Urteile ergangen, die in der Beratungspraxis unbedingt beachtet werden sollten. |
Grundsätze zur Betriebsstätte
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AUSGABE: AStW 8/2025, S. 607 · ID: 50477557