WerbungskostenUmzugskosten: Überlegungen für die Beratungspraxis
Zieht ein Steuerzahler um, handelt es sich grundsätzlich um einen Vorgang in der Privatsphäre. Nur dann, wenn objektive Kriterien zu bejahen sind, kann der Umzug auch beruflich veranlasst sein. Ist das der Fall, winkt ein Werbungskostenabzug für die entstandenen Umzugskosten. Ein Umzug, um in der neuen Wohnung erstmals ein häusliches Arbeitszimmer einzurichten, führt nach Auffassung des BFH grundsätzlich nicht zu einer beruflichen Veranlassung. Hier die Urteilsgrundsätze, steuerlichen Alternativen und Überlegungen für die Beratungspraxis zu Umzugskosten. |
Sachverhalt
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AUSGABE: AStW 8/2025, S. 564 · ID: 50477497
