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Aug. 2025

DatenschutzgrundverordnungStatthafte Klageart und Klagefrist für die Geltendmachung eines Auskunftsanspruchs

Abo-Inhalt14.07.20251215 Min. Lesedauer IWW

Statthafte Klageart für die gerichtliche Geltendmachung eines gegen eine Behörde gerichteten Anspruchs aus der DSGVO auf Zurverfügungstellung einer Kopie der verarbeiteten personenbezogenen Daten ist die Verpflichtungsklage gem. § 40 Abs. 1 Alt. 2 FGO.

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AUSGABE: AStW 8/2025, S. 615 · ID: 50477600

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