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Juli 2025

NachlassvermögenKein Irrtum bei der Erbschaftsausschlagung

Abo-Inhalt16.06.20253 Min. Lesedauer IWW

| Ein rechtlich beachtlicher Irrtum über die Überschuldung des Nachlasses liegt nur vor, wenn sich der Anfechtende in einem Irrtum über die Zusammensetzung des Nachlasses befunden hat, dagegen nicht, wenn lediglich falsche Vorstellungen von dem Wert der einzelnen Nachlassgegenstände vorgelegen haben. So hat es das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken entschieden. |

Erblasserin wurde 106 Jahre alt

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AUSGABE: WCR 7/2025, S. 0 · ID: 50453390

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