KindertageseinrichtungBeitragsbefreiung: Geschwisterregelungen beim Elternbeitrag gelten auch für Halbgeschwister
| Besuchen Halbgeschwister, die mit dem gemeinsamen Elternteil zusammenleben, gleichzeitig im Stadtgebiet Kindertageseinrichtungen, sind bei der Festsetzung von Elternbeiträgen hierfür satzungsrechtliche Geschwisterermäßigungen oder -befreiungen zu berücksichtigen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Halbgeschwister neben dem gemeinsamen Elternteil auch mit dem anderen Elternteil des einen Kindes in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entschieden. |
Beitragsbefreiung oder nicht?
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AUSGABE: WCR 7/2025, S. 0 · ID: 50453398