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Juli 2025

VerkehrssicherungspflichtBeim Straßenumzug gestürzt: Klage gegen die Gemeinde ohne Erfolg

Abo-Inhalt16.06.20252 Min. Lesedauer IWW

| Die auf Schadenersatz und Schmerzensgeld gerichtete Klage einer 66-jährigen Großmutter, die mit ihrem Enkelkind an einem Straßenumzug teilgenommen hatte und gestürzt war, hatte vor dem Landgericht (LG) Frankenthal keinen Erfolg. Das LG hat festgestellt: Die zuständige Gemeinde muss eine Straße wegen einer nur einmal jährlich stattfindenden Veranstaltung nicht besonders absichern. Es gelten vielmehr die üblichen Maßstäbe der Verkehrssicherungspflicht bei Straßen und Plätzen. |

Über Gullydeckel gestolpert

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AUSGABE: WCR 7/2025, S. 0 · ID: 50453397

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