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AbkommensrechtDer BFH konkretisiert die Voraussetzungen für eine abkommensrechtliche Betriebsstätte

Abo-Inhalt18.07.20257208 Min. LesedauerVon Dipl.-Finw (FH), Dipl.-Jurist Stefan Wolff, Bochum

| Im Mai wurden zwei BFH-Entscheidungen zu den Voraussetzungen des abkommensrechtlichen Betriebsstättenbegriffs veröffentlicht. Die Entscheidungen betreffen ein Taxiunternehmen (BFH 18.12.24, I R 47/21, DStR 25, 1013) sowie einen Goldhandel (BFH 18.12.24, I R 39/21, DStR 25, 1019). Die Entscheidungsgründe haben teils den Charakter von Abkommens- bzw. Gesetzeskonkretisierungen. Diese können künftig in vergleichbaren Fällen als Argumentationsrichtlinien hilfreich sein. Da sich Gerichtsentscheidungen als Einzelfallentscheidungen jedoch selten „1 : 1“ auf andere Fälle übertragen lassen, gibt der Beitrag auch Hilfestellung für die nötige Kontextualisierung der ausgewerteten Entscheidungsgründe. |

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AUSGABE: PIStB 8/2025, S. 211 · ID: 50467162

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