KindeswohlgefährdungSchütteltrauma: Zurückführung eines Kindes in die Herkunftsfamilie
| Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig hat jetzt klargestellt, unter welchen Voraussetzungen ein Kind nach einer möglichen schweren Verletzung durch die Eltern zu diesen zurückgeführt werden kann. |
Prognose muss Wiederholungsgefahr sicher ausschließen
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AUSGABE: WCR 12/2024, S. 0 · ID: 50235991