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FahrerfluchtRelative Fahruntüchtigkeit und nicht erheblich verminderte Schuldfähigkeit

Abo-Inhalt19.08.2025155 Min. Lesedauer IWW

| Nimmt das Gericht eine relative Fahruntüchtigkeit an, müssen die Erwägungen zur sog. nicht erheblich verminderten Schuldfähigkeit dazu widerspruchsfrei sein. So hat es der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. |

Mann floh anlässlich einer Verkehrskontrolle

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AUSGABE: WCR 9/2025, S. 0 · ID: 50492639

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