VergütungsanspruchPlanungsbüro: Verzugszinsen bei Kündigungsvergütung
Die Kündigungsvergütung für nicht erbrachte Leistungen ist eine Entgeltforderung und daher mit neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz im Verzug und während der Rechtshängigkeit zu verzinsen. Diese planerfreundliche Auffassung vertritt das Landgericht (LG) Koblenz.
Das verlangte das Planungsbüro
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AUSGABE: WCR 4/2026, S. 0 · ID: 50792159
