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BebauungsplanMinischweine sind in allgemeinem Wohngebiet unzulässig

Abo-Inhalt21.10.20243 Min. Lesedauer IWW

| Ein Landkreis hatte einem Ehepaar untersagt, im Garten ihres Wohngrundstücks Minischweine zu halten. Das Ehepaar klagte dagegen vor dem Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt a. M. – erfolglos. |

Anwohner beschwerten sich

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AUSGABE: WCR 11/2024, S. 0 · ID: 50203622

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