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BundessozialgerichtMindestlohn und private Nutzung des Firmenwagens

Registrierungspflichtig19.03.20261 Min. Lesedauer IWW

Ein Arbeitgeber muss zusätzlich zu den wegen Überlassung eines Firmenwagens bereits entrichteten Sozialversicherungsbeiträgen auch Beiträge auf den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Durch die Überlassung eines Firmenwagens wird der Mindestlohnanspruch nicht erfüllt. So hat es das Bundessozialgericht (BSG) in zwei Fällen entschieden.

Firmenwagen als einzige Vergütung

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AUSGABE: WCR 4/2026, S. 0 · ID: 50792157

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