BundesgerichtshofLeistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts: Rückforderung überzahlter Miete
| Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen ein auf Rückerstattung überzahlter Miete gerichteter Anspruch des Wohnraummieters, der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts - hier Arbeitslosengeld II (nun: Bürgergeld) - als Bedarf für seine Unterkunft bezieht, auf den Sozialleistungsträger übergeht. |
Das war geschehen
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AUSGABE: WCR 12/2024, S. 0 · ID: 50235995