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HOAILanglaufende Projekte: Kostenberechnung bleibt maßgeblich

Abo-Inhalt18.11.20241 Min. Lesedauer IWW

| Bei langlaufenden Projekten fragt es sich immer wieder, ob bei Anwendung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) die anrechenbaren Kosten, die sich aus der Kostenberechnung zum Entwurf ergeben, nach oben angepasst werden dürfen, wenn sich das Projekt verlängert. Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig verneint dies. |

Oberlandesgericht sieht keine Möglichkeit für Kostenerhöhung

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AUSGABE: WCR 12/2024, S. 0 · ID: 50235957

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