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Doppelte HaushaltsführungKostenbeteiligung für Lebensführung bei Ein-Personen-Haushalt irrelevant

Abo-Inhalt10.09.2025160 Min. Lesedauer IWW

| Der Bundesfinanzhof (BFH) hat eine steuerzahlerfreundliche Entscheidung getroffen: Führt der Steuerpflichtige im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung am Ort des Lebensmittelpunkts einen Ein-Personen-Haushalt, stellt sich die Frage nach der finanziellen Beteiligung an den Kosten der Lebensführung nicht. |

Hintergrund: Notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen, können als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden.

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AUSGABE: WCR 10/2025, S. 0 · ID: 50529578

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