§ 9 EStGKeine doppelte Haushaltsführung bei Nutzung eines Wohnmobils als Unterkunft am auswärtigen Arbeitsort
Ein Wohnmobil ist grundsätzlich für ein „Wohnen am Ort der ersten Tätigkeitsstätte“ i. S. d. § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 2 EStG geeignet. Eine doppelte Haushaltsführung kann aber mangels einer dauerhaft eingerichteten Unterkunft am auswärtigen Arbeitsort nicht begründet werden, wenn der Arbeitnehmer zwar unter der Woche im Wohnmobil am auswärtigen Arbeitsort wohnt, am Wochenende aber regelmäßig jeweils seine Familienheimfahrten mit dem Wohnmobil durchführt.
Entscheidung
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AUSGABE: AStW 4/2026, S. 259 · ID: 50775196

