FahrradunfallSchmerzensgeldanspruch gegen Baufirma wegen Verstoß gegen Verkehrssicherungspflichten
| Ein Mann stürzte an einer Baustelle mit seinem Fahrrad. Er verlangte vom Bauunternehmen Schmerzensgeld. Zu Recht, urteilte das Amtsgericht (AG) München. |
Der Mann fuhr mit dem Fahrrad zu seinem Büro und musste dabei an einer Baustelle einen mit Kies gefüllten, 133cm breiten und 4 bis 5cm tiefen Spalt quer über die Fahrbahn überqueren. Als er nach rechts dem Gegenverkehr auswich und den Spalt daher diagonal querte, stürzte er. Da der Mann seit einem halben Jahr den Spalt auf dem Weg zum Büro täglich querte, war ihm dieser bekannt. Er behauptete, aufgrund des Spalts gestürzt zu sein. Die Baustelle sei nicht abgesichert gewesen. Er habe Schürfwunden an Ellenbogen, Hüfte und Knie erlitten. Zudem hätten sich bereits mehrere Personen bei der Stadt München über die Baustelle beschwert. Der Mann verklagte die Baufirma darauf, Schmerzensgeld in Höhe von 1.000 Euro zu zahlen.
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AUSGABE: WCR 10/2025, S. 0 · ID: 50529574