SchulverweigererSchulpflicht gilt auch gegen den Willen des Schulkindes
| Das Verwaltungsgericht (VG) Bayreuth hat zwei Klagen abgewiesen, mit denen sich Eltern gegen die Verpflichtung gewandt hatten, dafür Sorge zu tragen, dass ihre beiden Kinder die Schule besuchen. |
Kinder hatten selbstständig entschieden, die Schule nicht mehr zu besuchen
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AUSGABE: WCR 10/2025, S. 0 · ID: 50529561