MietendeAuszug aus der Wohnung: Unterschriebenes Rückgabeprotokoll ist bindend
| Das Amtsgericht (AG) Hanau hat entschieden: Der Inhalt eines Zustandsprotokolls hinsichtlich der Mietwohnung bei Ein- oder Auszug, das die Parteien unterschreiben, ist bindend. Sie können daher nicht später etwas anderes behaupten. |
Das war geschehen
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AUSGABE: WCR 10/2025, S. 0 · ID: 50529566