AbschleppkostenKostenbescheid wegen Umsetzen von Elektro-Scooter ist rechtmäßig
| Das Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt a. M. hat die Klage einer Anbieterin von Elektro-Scootern gegen einen Kostenbescheid der Stadt Frankfurt abgewiesen, mit dem sie zur Erstattung der Kosten von Umsetzmaßnahmen herangezogen wurde. |
Gewerblicher Vermieter von Elektro-Scootern
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AUSGABE: WCR 12/2024, S. 0 · ID: 50236006